Wo Papier irrt: Textangebote gehören nicht zur Grundversorgung — CARTA
08/31/10
Im Netz gibt es eine Fülle vielfaltsstiftender Beiträge. Digitaler Textangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Gewährleistung von Vielfalt bedarf es daher nicht. Auch das Verfassungsgericht hat das bereits angedeutet.
Visit link:
Wo Papier irrt: Textangebote gehören nicht zur Grundversorgung — CARTA







